Container können in folgenden Bereichen eingesetz werden: |
Entsorgung (z. B. Abfallbeseitigung, Müllverbrennung, Recycling, das Anlegen von Deponien, Abwasserreinigung),
|
technische Maßnahmen zum Gewässer-, Boden-, Lärm- und Strahlenschutz
|
die messtechnische Erfassung und Überwachung von Schadstoffen und Umweltschäden |
Techniken für die effektive Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Sonnenenergie, Erdwärme, Biokraftstoffe)
|
Verfahren zur Verminderung der Luftverschmutzung (z. B. Rauchgasentschwefelung, Abgasreinigung, Entstaubungsverfahren)
|
Maßnahmen zur umweltschonenden Produktion, zum Energiesparen und zur Vermeidung bzw. Verringerung von Emissionen und Abfällen
|
|
|
|
|